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AGB

1. Allgemeines

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Besteller rechtsverbindlich. Anderslautende Bedingungen des Bestellers sind ungültig, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Der Besteller verzichtet insofern auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Änderungen gegenüber den in unseren Informationsunterlagen gemachten Angaben bleiben vorbehalten. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Sie werden auf Verlangen ausgehändigt. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn Warenlieferungen aufgrund unserer Veranlassung direkt von unseren Lieferanten oder durch von uns eingeschaltete Subunternehmer erfolgen.

2. Auftragsbestätigung, Schriftform, Preise

Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich der unserer Vertreter und sonstiger Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung, wie z.B. per Mail, WhatsApp, Fax oder ähnliches. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sowie für besondere Verarbeitungsanforderungen. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen zu geben, welche über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Die Angebote erfolgen aufgrund der jeweils zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen, Maßangaben etc.) Eine Änderung dieser Kalkulationsunterlagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes. Dies gilt insbesondere für Sonderzuschnitte oder Sonderbearbeitungen. Unsere Preise verstehen sich ohne Verbindlichkeit in Euro ab Werk, zuzüglich eventuellen Verpackungs- und Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Fassung. An die angebotenen Preise und die im Angebot genannten Lieferfristen halten wir uns bis zu 30 Tagen nach Abgabe des Angebotes gebunden, soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Zollgebühren, Materialkosten - eine Veränderung der Materialerstellungskosten über 20% gegenüber den bei Vertragsabschluss zu Grunde liegenden Kosten und Preise eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. Die Bezugnahme auf frühere Angebote oder Verträge in einer Bestellung des Käufers ist von daher unzulässig und für uns nicht bindend.

3. Lieferungsmöglichkeiten

Sämtliche Bestellungen werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Grenzsperrungen, Bahnsperrungen, Schwierigkeiten in den Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages. Selbstverständlich werden wir Lieferzeiten, soweit nur irgend möglich, pünktlich einhalten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht des Käufers / Abnehmers zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden. Ist die Verlängerung für den Abnehmer unzumutbar, so kann er schriftlich die Aufhebung des Vertrages verlangen. Bereits gefertigte oder im Lager befindliche Waren und Leistungen sind nach der Aufhebung des Vertrages zu vergüten. Wird die Lieferung infolge einer der vorgenannten Umstände unmöglich, so können wir vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Aufhebung und Rücktritt vom Vertrag bedürfen der Schriftform. Im Falle des Verzuges kann der Abnehmer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme der Liefergegenstände nach Ablauf der Frist ablehne. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Abnehmer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

4. Bestellung auf Abruf, Abnahmeverzug

Bei Bestellung auf Abruf oder ähnlichem ist der Besteller verpflichtet, die bestellte Ware innerhalb angemessener Frist, längstens binnen 2 Monaten ab Bestelldatum abzunehmen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Verweigert der Vertragspartner nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist oder einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von 2 Wochen die Abnahme der Lieferung oder ergibt sich sonst aus dessen Verhalten der Wille, nicht abnehmen zu wollen, so können wir vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser Schadensersatzanspruch beträgt 40 % des Nettowarenwertes für Handelsware und 100 % des Nettowarenwertes für Fertigware und Sonderanfertigungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern es nicht anderweitig verwendet werden kann.

5. Versand und Lieferung

Der Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen unsererseits. Soweit keine besondere Versandart vereinbart worden ist, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für die günstigste Verfrachtung. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen der Betriebsgelände, 1. in der Hauptgeschäftsstselle Ölmühlenweg 11-13, 53359 Rheinbach, 2. im Außenlager Gutenbergstraße 8, 53359 Rheinbach und 3. in der Filiale Heerstraße 35, 53474 Bad Neuenahr - Ahrweiler, auch bei Versendung mit dem LKW, geht die Gefahr- auch bei frachtfreier Lieferung- in jedem Falle auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird. Die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Lieferung vom öffentlichen Verkehrsraum aus bis an die Grundstücksgrenze. 

6. Transportsicherung

Kann auf Wunsch zu Lasten des Bestellers übernommen werden. Wird bei Ankunft eine Beschädigung der Sendung festgestellt, so möge der Empfänger sich diese sofort bestätigen lassen. Bei Versand mittels Spedition, Frachtunternehmen ist ein Protokoll aufzunehmen, in welchem der Umfang der Beschädigungen genau zu verzeichnen ist. Dieses Protokoll ist vom Fahrer, Frachtführer zu unterzeichnen. Maßgebend für etwaige Entschädigungen sind die Bedingungen unserer Versicherungsgesellschaft.

7. Muster, Farbe, Stärke, Materialbeschaffenheit und Gewichte

Natursteine können in Farbe und Struktur nicht immer einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht müssen gestattet sein; auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern zu geschehen hat. Hinsichtlich der Stärke ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens +/- 10 % zu gewähren. Mitteilungen über Gewichte und Frachtangaben sind für uns verbindlich. Das zu verwendende Gestein wird in Korn und Farbe möglichst zusammenfassend ausgewählt. Naturstein ist ein natürlich gewachsener Stein. Er besteht aus mineralischen Substanzen, sowie aus Beimengungen verschiedenerer Art, wie Metall-, Farb-, Erdoxide, usw. Dadurch erhält er sein charakteristisches Aussehen. Verschiedenartigkeit in Körnung, und Abweichung in Farbe und Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine Materialfehler, sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Der Stein ist in sich innig verwachsen und stellt eine einheitliche feste Masse dar. Bei Natursteinen sind sachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen und deren Wiederzusammensetzung, ferner die Verstärkung durch unterlegte, solide Platten (Aufdoppelungen) sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart nicht nur unvermeidlich, sondern auch wesentliches Erfordernis der Bearbeitung. Die Bruchempfindlichkeit besonders dünnwandiger Elemente entspricht dem Naturstein und ist zu berücksichtigen. Grabmale werden nach den anerkannten Regeln des Handwerks auf Fundamente gegründet und so aufgestellt, dass die öffentliche Sicherheit auf dem Friedhof gewährleistet ist. Das schließt nicht ein Absinken durch natürliche Kräfte / Weisen oder durch dritte Personen ein. Hierzu gehören z.B. Schäden durch Umwelteinflüsse (Unterspülung durch Niederschlag der Fundamentierungen, Bildung von unterirdischen Wasserläufen usw.), Zweitbeisetzungen oder Nachbargrab-beisetzungen oder - arbeiten. Meist sinkt dabei das gesamte Fundament ein, besonders dann, wenn durch zu große Belegungsdichte eine Gründung auf gewachsenem Boden nicht möglich ist. Nach Aufstellung auf der Grabstelle ist das Grabmal sowie Einfassungen und Abdeckungen in den folgenden 10 Tagen nicht anzufassen, damit der Stein seine Festigkeit im Zementbett mit dem Sockel erhält. Vergoldungen sind eine Schriftveredlung mittels dünner Blattgoldschicht höchster Reinheit in klebender Ölschicht. Sie sind daher sehr empfindlich und keinesfalls mit Bürsten oder harten / scharfen Gegenständen abzuwischen. Säuberungen können mit einem weichen Pinsel und viel Wasser erfolgen, sollten aber nicht zu oft wiederholt werden. Bei Naturstein aus Weichgesteinen wie z.B. Marmor kann Frostbeständigkeit nicht gefordert werden. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Weichgesteine sowohl einem natürlichen Abrieb unterliegen, als auch eine höhere Empfindlichkeit gegen Wasser und Säuren sowie anderen Flüssigkeiten aufweisen und nicht kratzfest sind.

8. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

In allen Fällen, in denen wir auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns oder unseren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

9. Beanstandungen, Mängelrügen

Die Ware ist vom Käufer unverzüglich nach deren Empfang auf Vollständigkeit, eventuelle Materialmängel und Transportschäden zu untersuchen. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten unwiderruflich als genehmigt. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer sind Beanstandungen vor Übernahme zu erheben. Spätere Mängelrügen haben keine Gültigkeit. Nach Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Von daher hat die Prüfung der Ware stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können nicht anerkannt werden. Die Rechtmäßigkeit einer jeden Reklamation muss an dem Produkt im Originalzustand nachgewiesen werden. Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder eine Anordnung des Bestellers, sind wir von der Gewährleistung dieser Mängel frei. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung des Fehlers zu rügen. Kleine Abweichungen in den Maßen zwischen den im Katalog bzw. Angebot angegebenen Größen und den gelieferten Stücken können nicht zum Anlass einer Beanstandung genommen werden. Der Besteller hat uns eine angemessene Zeit zur Überprüfung der Mängelrüge zur Verfügung zu stellen. Erweist sie sich als berechtigt, so halten wir für die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt: Wir liefern als Ersatz Ware gleicher Art und Güte. Zur Ersatzlieferung hat der Besteller uns nach vorheriger Absprache angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Preisnachlässe anstelle von Ersatzlieferungen können nur für den nicht verwertbaren Anteil des Materials gewährt werden. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich, aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware entstehen können, wird ausgeschlossen. Ausgenommen ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Zahlung

Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen für Firmenkunden binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und für Privatkunden ab dem Tag des Rechnungsdatums ohne Abzug fällig und zahlbar, sofern auf dem Auftrag keine gesonderte Vereinbarung erfolgte. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder die Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen aus früheren oder anderen Geschäften ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit es nicht von uns schriftlich anerkannt wird. Bei Extraanfertigungen behalten wir uns vor, besondere Zahlungsbedingungen zu vereinbaren. Bei Überschreitung des vereinbarten Zieles werden bankmäßige Zinsen in Anrechnung gebracht. 

11.

11.1. Rücktrittsrecht

Bei erheblicher Verschlechterung der geschäftlichen, wirtschaftlichen, insbesondere der Vermögensverhältnisse, sind wir berechtigt, Sicherheiten zu verlangen und falls diese nicht genügend gestellt wird, vom Vertrag zurückzutreten.

11.2. Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt unsererseits für alle unsere Lieferungen als vereinbart gilt. Wir behalten uns bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und der eventuell anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung in Wechseln oder Schecks bis zur deren vollständiger Einlösung bestehen. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Weiterveräußerung oder Be- oder Verarbeitung durch den Käufer als unseren Beauftragten für uns, ohne, dass der Käufer daraus eine Forderung gegen uns erlangt. Veräußert der Käufer unsere Ware oder baut er sie in ein Grundstück ein, so tritt er uns schon im Voraus die ihm aus der Veräußerung oder dem Einbau entstehende Kaufpreis- oder Werklohnforderung gegen den Dritten mit allen Nebenrechnungen ab. Der Käufer hat uns hierüber unaufgefordert zu unterrichten. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns den Nachweis hierüber zu erbringen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er uns die Namen und Anschriften der Schuldner abgetretener Forderungen mitzuteilen und den Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen wird. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so können wir von sämtlichen noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen die Bezahlung vor Lieferung der Ware verlangen.

11.3. Stornierung

Stornierungen von in unseren Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen sind grundsätzlich nicht möglich. Für Ausnahmen bedarf es der Kulanz unseres Unternehmens. Entsprechende Stornierungsgebühren richten sich nach den entstandenen Kosten und Aufwendungen unsererseits. Stornierungen von außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossenen Verträgen (schriftlich online – Email, Kontaktformular-, Internet, postalisch, fernmündlich etc.) unterliegen den gesetzlichen Vorschriften und müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich bei uns eingegangen sein. Stornierungen dieser Verträge nach 14 Tagen bedürfen der Genehmigung / Kulanz unseres Unternehmens. Hierfür wird eine, entsprechend der Auftragssumme bzw. der unverbindlich kalkulierten und vom Kunden gebilligten Angebotssumme, branchenübliche Stornierungsgebühr erhoben.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen ist Rheinbach. Erfüllungsort für Waren ist der im Auftrag festgelegte Bestimmungsort. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten sowie für gerichtliche Mahnverfahren ist Rheinbach.

13. Salvatorische Klausel

Sollte einzelne Bestimmungen eines von uns geschlossenen Vertrages oder der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen / Vereinbarungen nicht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmungen, neue wirksame Bestimmungen vereinbart werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und der Bestimmung am nächsten kommen.

Rheinbach, im Februar 2025

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